Weiter habe D.________ von Anfang an ausgesagt, dass O.________ sein Kokainlieferant sei und habe ihn genau beschreiben können. Zudem habe er unter diesem Namen zwei Fotos des Beschuldigten gehabt, wobei der Beschuldigte bestätigt habe, dass er derjenige auf den Fotos sei. Er sei also klar als Kokainlieferant von D.________ identifiziert worden. Weiter habe D.________ ausgeführt, dass er die Drogen zuerst beim Beschuldigten zu Hause und später an der M.________ – zufälligerweise in der Nähe des neuen Wohnortes des Beschuldigten – bezogen habe. Diese Orte und den Umzug des Beschuldigten habe D.________ nicht einfach erfinden können. Ferner habe er auch E.____