_» bereits 2009 erstellt worden sei, was belege, dass der Beschuldigte unmöglich der Lieferant von D.________ gewesen sein könne, weil sich die beiden zu diesem Zeitpunkt noch nicht gekannt hätten. Es sei notorisch, dass die Lieferanten ungern preisgegeben werden, weshalb denkbar sei, dass D.________ den Beschuldigten für seinen wahren Lieferanten geopfert habe. Entgegen der Vorinstanz seien in den Aussagen von D.________ Lügensignale auszumachen: Heute habe er ausgesagt, noch nie konsumiert zu haben, was dem positiven Kokaintest widerspreche. Des Weiteren habe er auch immer wieder unterschiedliche Mengen- und Umsatzangaben gemacht.