7. Vorwurf der Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz 7.1 Anklagesachverhalte Gemäss Ziff. I.A.1. der Anklageschrift vom 22. Juli 2022 werden dem Beschuldigten mehrfache mengenmässig qualifizierte Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz durch Besitz und Veräusserung von insgesamt mind. 537 Gramm Kokaingemisch bzw. 268.5 Gramm reinem Kokain im Zeitraum ab anfangs 2018 bis 4. April 2019, insbesondere in Bern, vorgeworfen (pag. 914). Konkret werden ihm dabei drei Sachverhaltskomplexe zur Last gelegt.