_ (Urteilsdispositiv Ziff. A.I.1.3.) und wegen der sexuellen Nötigung, begangen am 17. Januar 2018 in Freiburg zum Nachteil der Strafklägerin (Urteilsdispositiv Ziff. A.I.2.) sowie die diesbezüglichen Sanktionenpunkte (Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe [Urteilsdispositiv Ziff. A.I.1.] und Geldstrafe [Urteilsdispositiv Ziff. A.I.2.] sowie Anordnung einer Landesverweisung inkl. SIS-Ausschreibung [Urteilsdispositiv A.I.4. und A.III.4.]). Abschliessend ist auch über die Bezahlung einer Ersatzforderung und die erstinstanzlichen Verfahrenskosten zu befinden (Urteilsdispositiv Ziff. A.I.5. und A.I.6.). Praxisgemäss neu zu verfügen ist auch über das DNA-Profil (Urteilsdispositiv Ziff.