A.I.3. und A.I.3. [Sanktionenpunkt]) verurteilt wurde. Rechtskräftig ist überdies die Verfügung betreffend Einziehung zur Vernichtung der beschlagnahmten Drogen, Drogenutensilien und die 10 Hongkong Dollar mit Kokainrückständen (Urteilsdispositiv Ziff. A.III.1.). Zu überprüfen bleiben somit die erstinstanzlichen Schuldsprüche wegen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, mehrfach und mengenmässig begangen durch Besitz und Veräusserung von insgesamt 532 Gramm Kokaingemisch bzw. 212 Gramm reines Kokain (Urteilsdispositiv Ziff. A.I.1.), namentlich durch (1) Veräusserung von insgesamt 500 Gramm Kokaingemisch an D.__