1. zu einer Freiheitsstrafe von 29 Monaten, unter Aufschub des Vollzugs für eine Teilstrafe von 20 Monaten bei einer Probezeit von 3 Jahren sowie unter Anrechnung der ausgestandenen Untersuchungshaft von 86 Tagen; 2. zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu CHF 40.00, ausmachend total CHF 4'800.00, unter Aufschub des Vollzugs bei einer Probezeit von 3 Jahren; 3. zu einer Landesverweisung von 8 Jahren; 4. zur Bezahlung einer Ersatzforderung von CHF 1'900.00 unter Verrechnung mit den beschlagnahmten CHF 1’900.00; 5. zur Bezahlung der erst- und oberinstanzlichen Verfahrenskosten (inkl. eine angemessene