Staatsanwältin J.________ stellte und begründete für die Generalstaatsanwaltschaft folgende Anträge (Hervorhebungen im Original; pag. 1489 ff.; pag. 1582 f.): I. Es sei festzustellen, dass das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland (Kollegialgericht in Dreierbesetzung) vom 23. Dezember 2020 in Rechtskraft erwachsen ist hinsichtlich