4. Anträge der Parteien Rechtsanwalt B.________ stellte und begründete anlässlich der oberinstanzlichen Verhandlung vom 9. Mai 2022 namens des Beschuldigten die folgenden Anträge (Hervorhebungen im Original; pag. 1484 f; pag. 1580 f.): I. Es sei festzustellen, dass das Urteil vom 23.12.2020 den Berufungsführer betreffend bezüglich der Ziff. A.I.3. und der damit verbundenen Verurteilung zu einer Busse von CHF 400.00 sowie der Festsetzung der Höhe des amtlichen Honorars in Rechtskraft erwachsen ist. II. A.________, vgt., sei freizusprechen