1393 ff.) eingeholt und das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 28. Januar 2020 (pag. 1380 ff.) sowie die entsprechenden Akten (PEN 19 916/918) betreffend D.________/H.________ ediert. Anlässlich der oberinstanzlichen Hauptverhandlung wurden der Beschuldigte (pag. 1472 ff.), die Strafklägerin (pag. 1460 ff.) sowie die Zeugen D.________ (pag. 1464 ff.) und E.________ (pag. 1469 ff.) ergänzend befragt. Anlässlich der Berufungsverhandlung wurde die von der Verteidigung eingereichte Beweismitteleingabe (u.a. Steuererklärung des Beschuldigten sowie Belege für seine geleisteten Unterhaltszahlungen und Schuldentilgung [1494 ff.