A.I.2.) und der Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, mehrfach begangen durch Konsum von Kokain von Mai 2018 bis am 4. April 2019 in Bern und anderswo (Urteilsdispositiv Ziff. A.I.3.). Die Vorinstanz verurteilte den Beschuldigten in Anwendung der einschlägigen Gesetzesbestimmungen zu einer Freiheitsstrafe von 29 Monaten, unter Aufschub einer Teilstrafe von 20 Monaten mit einer Probezeit von drei Jahren sowie unter Anrechnung der ausgestandenen Untersuchungshaft von 86 Tagen (Urteilsdispositiv Ziff.