1. Die Löschung der erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten (PCN M.________) durch den für die Führung von AFIS zuständigen Dienst braucht keine 35 Zustimmung (Art. 17 Abs. 1 Bst. c Verordnung über die Bearbeitung biometrischer erkennungsdienstlicher Daten). 2. Schriftlich zu eröffnen: - dem Beschuldigten/Berufungsführer, v.d. Fürsprecher B.________ - der Generalstaatsanwaltschaft Mitzuteilen: - der Vorinstanz