V. Verfügung (biometrische erkennungsdienstliche Daten) Die Löschung der erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten (PCN M.________) durch den für die Führung von AFIS zuständigen Dienst braucht keine Zustimmung (Art. 17 Abs. 1 Bst. c Verordnung über die Bearbeitung biometrischer erkennungsdienstlicher Daten). 34 VI. Dispositiv Die 1. Strafkammer erkennt: I. Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 1. Juli 2020 betreffend A.________ insoweit in Rechtskraft erwachsen ist, als: