33 Beschuldigten für die angemessene Ausübung seiner Verfahrensrechte vor oberer Instanz eine Entschädigung von insgesamt CHF 3'050.05 (Arbeitsaufwand von 11.2 Stunden zu CHF 250.00, Auslagen von CHF 32.00 und MWST von CHF 218.05) ausgerichtet.