im Vordergrund stand, ist dabei ohne Weiteres nachvollziehbar. Unklar bleibt aber, wie das Eintreffen des Beschuldigten und C.________ vonstatten ging, ob sie sich vorgestellt haben, wie sich der Beschuldigte zwischen D.________ und G.________ stellen konnte, wie es schliesslich zur Auseinandersetzung kommen konnte und was sonst noch gesagt wurde. Jedenfalls ist nicht anzunehmen, dass der Beschuldigte beim Eintreffen aggressiv war, sondern aufgrund der Vorkommnisse eher in Sorge.