Die Aussagen, die die Zeugin zur Klärung der Geschehnisse gemacht hat, können zwar als glaubhaft erachtet werden. In Bezug auf den rechtserheblichen Sachverhalt weist sie jedoch Erinnerungslücken auf und diese Erinnerungslücken erachtet das Gericht als «auslassen» von Hinweisen um dadurch dir Rolle des Beschuldigten A.________ besser darstellen zu können. Dass die Zeugin gewisse Auslassungen vornimmt und die Emotionen der Beteiligten ihren Aussagen nicht zu entnehmen sind, stellt ein Lügensignal dar.