Es fällt weiter auf, dass sie sich an viele Begebenheiten nicht mehr erinnern kann oder nicht gesehen haben will. Sie lässt alles aus, was A.________ belasten könnte. In ihren Schilderungen fehlen auch die Emotionen der beiden Beschuldigten, obschon unbestritten ist (zumindest nach dem Wegstossen von A.________), dass die Stimmung laut und aggressiv war. Entgegen den Aussagen der beiden beteiligten Polizisten