Gerade die Aussage «Bevor A.________ weggehen konnte, müpfte er ihn sehr fest weg, ich weiss nicht mehr ob mit den Fäusten oder den offenen Händen» (pag. 223 Z. 910 f.). In dieser Aussage ist eine klare Aggravierungstendenz auszumachen. Neu und insoweit wenig glaubhaft war auch die Aussage «Als die Verstärkung hinzukam, ging ich direkt zu ihnen, um ihnen die Situation zu schildern. Ich sagte, D.________ sei überfordert gewesen und habe überreagiert» (pag. 224 Z. 918 ff.). In der polizeilichen Einvernahme gab C.________ zwar auch zu Protokoll «Ich würde sagen er war überfordert mit der Situation, äuä» (pag.