wäg» gesagt haben, aber «Der Polizist hat ihn auch nicht angewiesen, wegzugehen, also Abstand zu halten» bzw. auf Vorhalt der Aufforderung, sich von der Örtlichkeit zu entfernen «Ja. Aber er hat nicht von Abstand gesagt» (pag. 25 Z. 109 ff.). Auffallend ist des Weiteren, dass sowohl er, C.________, als auch der Beschuldigte einzig gesagt haben wollen, dass die Polizei die Täter eh nicht finden werde (pag. 25 Z. 141 f.). «Der Rest stimmt alles nicht» (pag. 25 Z. 142). Demgegenüber gab der Beschuldigte ja selber an, dass er eine Dienstanzeige angedroht habe (pag. 17 Z. 162 f.).