25 vernommen, sondern rund zweieinhalb Monate später. Und was betreffend den Beschuldigten zu sagen ist, hat auch für C.________ Gültigkeit: Bis zur polizeilichen Einvernahme hatte er ohne Weiteres die Gelegenheit, einerseits die Vorkommnisse vom 7. Oktober 2018 zu reflektieren und sich andererseits mit dem Beschuldigten auszutauschen und sich ihren eigenen Ablauf der Geschehnisse zurechtzulegen. Allerdings darf die fehlende tatzeitnächste Einvernahme auch C.________ nicht zum Vorwurf gemacht werden.