und ihrem Kollegen gesprochen. Der Beschuldigte sei zu Beginn zum Polizisten gegangen und habe mit ihm geredet. Er selbst sei zu diesem Zeitpunkt daran vorbei und zu G.________ gelaufen (pag. 351 Z. 22 ff.). Als es von der Seite her lauter geworden und gesagt worden sei, «ghöt wäg», habe der Beschuldigte neben dem Polizisten gestanden. Die Aufforderung zu gehen, sei ein zweites Mal ein bis zwei Sekunden vor dem «Mupf» gekommen. Der Beschuldigte sei dabei gestanden und G.________ auf der Bank gesessen, ziemlich die ganze Zeit (pag. 351 Z. 39 ff.). Im Zeitpunkt des «Müpfers» habe der Beschuldigte noch keinen Kontakt zu G.____