Vielmehr schilderte er an der Hauptverhandlung dieselben Erlebnisse, wie er dies anlässlich der delegierten Einvernahme gemacht hat. Dass die Ausführungen an der Hauptverhandlung etwas kürzer und weniger detailliert ausfielen, überrascht nicht, zumal zwischen dem Vorfall im Herbst 2018 bis zur Hauptverhandlung vom 01.07.2020 fast zwei Jahre vergangen sind. Dass der Beschuldigte nicht mehr alles weiss, spricht für die Glaubhaftigkeit seiner Aussagen. Er erfindet nichts dazu und sagt direkt, wenn er etwas nicht mehr weiss. Indem er aussagte, dass die in der Anklageschrift von ihm zitierte Aussage («Du darfsch niemer ah länge!