14. Aussagen von C.________ und deren Würdigung 14.1 Erstinstanzliche Erwägungen Die Vorinstanz gab die Aussagen von C.________ korrekt wieder und führte beweiswürdigend aus (pag. 259 f.; S. 10 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung): In den Aussagen von C.________ sind keine Widersprüche zu erkennen. Vielmehr schilderte er an der Hauptverhandlung dieselben Erlebnisse, wie er dies anlässlich der delegierten Einvernahme gemacht hat.