__ eine neutrale Person hätte sein sollen, wenn der Beschuldigte und sein Kollege offenbar zuvor – in Abwesenheit der Polizisten D.________ und H.________ – noch miteinander diskutiert haben wollen, gegen Polizist D.________ eine Dienstanzeige zu machen (pag. 218 Z. 747), und dies noch bevor der Beschuldigte gesagt haben will, er würde gerne J.________ anrufen, weil die Polizisten zum Vorfall gesagt hätten, sie würden nicht lügen (pag. 218 Z. 736 f.). Der J.________ des Beschuldigten als neutrale Person macht keinen Sinn und untermauert vielmehr die Angaben und Aussagen von Polizist D.________, wonach der Beschuldigte schon sehr früh – noch vor dem Wegstossen/Wegmüpfen – J.__