Auch darin zeigt sich einmal mehr, dass der Beschuldigte alles richtig gemacht haben will, wogegen seitens der Polizisten D.________ und H.________ einfach statt einer verbalen Aufforderung – die ja nota bene nicht einmal nötig gewesen sein soll – gleich ein handfestes Einwirken erfolgt sei. Der Beschuldigte kann letztlich – obwohl er ja nur einmal kurz laut geworden sein will, nachdem die Polizei ihn zurückgestossen habe (pag. 19 Z. 292 f.) – auch nicht erklären, weshalb dann seitens der Polizisten D.________ und H.________ Verstärkung angefordert worden und dann auch tatsächlich eingetroffen ist.