Tschuldigung. Ich habe von den gerade aufgezählten Sätzen keinen einzigen gesagt. Ich gehe davon aus, dass dies den Polizisten in den Sinn gekommen ist» [pag. 17 Z. 177, Z. 190 f.], «Sie kamen danach wieder zurück und behaupteten, dass ich einen Schritt auf D.________ zu gemacht habe und dieser mich deswegen zurückgedrängt habe» [pag. 20 Z. 329 ff.]).