Es finden sich Gegenfragen («Weshalb wurde an diesem Abend dann kein Test gemacht? Wenn es so gewesen wäre, hätten sie wohl einen Drogentest machen müssen, oder nicht?» [pag. 16 Z. 126 f.]), Vorwürfe an die Polizei («Hätten Sie die Verhörung früher gemacht, dann wüsste ich es noch besser» [pag. 17 Z. 195 f.]), eigenes (verbales und nonverbales) Fehlverhalten wird kategorisch abgestritten und vielmehr wird der Polizei nicht nur unsachgemässes Verhalten vorgeworfen, sondern nachgerade ein Verhalten wider besseres Wissen («In meinen Augen haben die beiden Polizisten dies so im Nachhinein aufgeschrieben» bzw. «Das ist nicht wahr. Tschuldigung.