15 Z. 79 f.) in Verbindung mit der Behauptung, sie hätten sich zuerst vorgestellt und danach habe er seine Freundin in den Armen gehalten, nicht recht in Einklang bringen mit der Tatsache, dass er und sein Kollege nach dem Verlassen des Taxis schnellen Schrittes und ohne Benützung des Fussgängerstreifens zur Tramhaltestelle geeilt waren, darum wissend, dass die Polizei schon vor Ort war, und dann ebendiese Polizisten ihn dann aber anfänglich einfach so hätten gewähren lassen. In den Aussagen des Beschuldigten lassen sich dann aber auch nicht unwesentliche Lügen- bzw. Fantasiesignale ausmachen: Es finden sich Gegenfragen («Weshalb wurde an diesem Abend dann kein Test gemacht?