Was soll denn die Polizei gemacht haben, wenn nicht versucht zu haben, von G.________ und N.________ Sachverhaltsangaben (inkl. Signalemente zur Täterschaft) zum körperlichen Übergriff zu erhalten? Dass dies in Anbetracht des unbestrittenen Weinens von Ersterer in diesem Moment schwierig und zeitaufwändig war, versteht sich von selbst. Auch lässt sich die Aussage des Beschuldigten, wonach er «ein bisschen in Sorge wegen meiner Freundin» gewesen sei (pag. 15 Z. 79 f.)