Später sei dann ein zweites Polizeiauto dazugekommen. Diese Polizisten hätten dann mit ihnen gesprochen. Die Polizisten H.________ und D.________ hätten wahrscheinlich mit G.________ gesprochen (pag. 4 ff.). Grund für die Eskalation seil wohl gewesen, weil er D.________ nach dem grundlosen «Müpfer» mit einer Dienstanzeige gedroht habe (pag. 345 Z. 38 ff.). 13.3 Oberinstanzliche Würdigung Vorab ist mit aller Deutlichkeit darauf hinzuweisen, dass der Beschuldigte wie auch C.________ nicht tatzeitnächst einvernommen worden sind, sondern erst mehrere Monate später.