__ gemäss Aussagen von A.________ unbeantwortet geblieben sei (pag. 20 Z. 312 ff.), lässt sich entweder als Schutzbehauptung klassifizieren oder dadurch erklären, dass die Antwort im Geschehen untergegangen ist. Jedenfalls hat D.________ keine Reaktion darauf gezeigt, sondern gemäss Aussagen von A.________ unvermittelt von ihm verlangt, dass er weggehe. Was das Kerngeschehen betrifft, so schildert A.________ dieses als emotionslos und in abgeschwächter Form, was angesichts der doch aufgeheizten Situation als unwahrscheinlich erscheint und auch nicht mit den Aussagen der übrigen Beteiligten übereinstimmt.