Angesichts des doch eher überschaubaren Vorwurfs war es denn für die Untersuchungsbehörden zunächst wohl auch nicht auf der Hand liegend, einen derartigen Untersuchungsaufwand zu betreiben. Relativierend ist allerdings zu berücksichtigen, dass bei näherer Betrachtung – und insbesondere unter Einbezug der weiteren, soeben ausgeführten Aspekte – sich doch einige Fragezeichen in der ganzen Ermittlungstätigkeit ergeben, weshalb auf die Angaben von D.________ nicht ohne Weiteres abgestellt werden kann.