net. Demgegenüber mutet die Aussage von D.________ komisch an, wonach der Beschuldigte beim Eintreffen und insbesondere auf seine Frage hin, wer er sei, einfach nichts gesagt haben soll. Zudem machen seine Angaben, es sei ihm nicht klar gewesen, dass der Beschuldigte zu G.________ gehört habe, stutzig. Denn zum einen wäre zu erwarten gewesen, dass D.________ anhand des Verhaltens des Beschuldigten und/oder G.________ hätte erkennen müssen, dass sich die beiden kannten, sei es nur bereits anhand ihrer Reaktion beim Eintreffen des Beschuldigten. Im gegenteiligen Fall hätte D.______