zwischen zurückdrängen und wegstossen bestehen nur graduelle Unterschiede. Auch die Aussage «Das ist falsch» (pag. 211 Z. 1) auf den Vorhalt hin, dass er, D.________ den Beschuldigten weggeschubst habe, als dieser seine Freundin in den Arm genommen habe, ist kein widersprüchliches Aussageverhalten, denn D.________ gab auf die Frage, was denn richtig sei, zu Protokoll (pag. 211 Z. 25 ff.): «Richtig wäre, dass er wortlos zwischen uns lief und mein Kollege fragte, ob sie zusammengehörten. Danach habe ich gesagt, sie müssten weg, wir müssten hier unsere polizeiliche Arbeit machen. Da hat es angefangen.»