Die Angaben von Polizist D.________ werden durch gegenteilige, bloss theoretische Ausführungen bzw. Spekulationen über die Dauer der Signalementserhebung ebenso wenig in Zweifel gezogen wie die indirekt als unglaubhaft eingestuften Angaben aus Mutmassungen betreffend Dauer der Anfahrt der Polizei (dringliche Dienstfahrt) und die nachfolgende Taxifahrt des Beschuldigten und seines Kollegen an den Tatort. Im Weiteren fällt auf, dass die von Polizist D.____