15 gerötete und weit aufgerissene Augen» [pag. 5]) kein sofortiger Drogenschnelltest angeordnet worden war, sondern erst im Rahmen von dessen Einvernahme ein solcher durchgeführt wurde (mit einem negativen Resultat auf alle getesteten Substanzen [pag. 16 Z. 131 ff.]), vermag hingegen doch etwas zu erstaunen, zumal auch ein Atemalkoholtest durchgeführt (Atemluft-Alkohol von 0.47 mg/l [pag. 4]) und Verstärkung angefordert wurde.