14 Schaum vor dem Mund und stark gerötete und weit aufgerissene Augen gehabt habe, habe er wohl im Zeitpunkt der Auseinandersetzung gemacht (pag. 334 Z. 3 ff.). Grund für einen Drogentest hätten sie aber nicht gehabt (pag. 334 Z. 17 ff.). Die Verstärkung habe dann mit dem Beschuldigten und C.________ geschaut. Als sich die Situation beruhigt habe, habe er sich wieder G.________ zugewandt (pag. 334 Z. 42 ff.).