andererseits unterschiedliche Einzelhandlungen zum Vorwurf gemacht wurden bzw. werden, welche sich unabhängig voneinander beurteilen lassen und nicht als notwendige Interdependenz anzusehen sind. So wurde denn auch dem Beschuldigten die Rolle des Hauptprotagonisten zugeschrieben, wobei der Beitrag von C.________ von untergeordneter Bedeutung war. Insofern lässt sich der Schluss, der Freispruch in Bezug auf C.________ müsse als logische Folge auch den dem Beschuldigten vorgeworfenen Sachverhalt insoweit eingrenzen, als dass nur noch der Vorwurf bleibe, der Beschuldigte sei nicht weggegangen, nicht ziehen.