8. Unbestrittener / bestrittener Sachverhalt, Beweisfrage Vorliegend ist unbestritten, dass die Geschädigte, G.________, im Vorfeld des Vorwurfs von unbekannten Personen zusammengeschlagen wurde und sie anschliessend die Polizei und dann ihren Freund, den Beschuldigten und K.________, verständigte, woraufhin der alkoholisierte Beschuldigte und sein Kollege, C.________, in ein Taxi stiegen und zur Geschädigten nach E.________ fuhren. Weiter ist unbestritten, dass die Geschädigte auf einer Bank sass und die beiden Polizisten D.________ und H.________ bereits bei ihr vor Ort waren, als der Beschuldigte und C.______