Er habe von Anfang an gesagt, dass es eine Familienangelegenheit sei und sie die Täter sowieso nicht finden würden. Das zeige, dass er diese Sätze gesagt habe, weil sie seine Haltung zur Arbeit der Polizei widerspiegeln würden und stimmig zu seinem Verhalten seien. Die Worte und sein Verhalten würden übereinstimmen und seinen Vorsatz zeigen. Er sei daher zu Recht wegen Hinderung einer Amtshandlung schuldig erklärt worden (pag. 361 ff.).