Es sei schlicht nicht vorstellbar, dass er sich in dieser Situation und Verfassung zuerst bei der Polizei vorgestellt habe, bevor er zur weinenden Freundin gegangen sei. Die Angaben der beiden Polizisten, wonach sich der Beschuldigte schnellen Schrittes und wortlos zwischen die Polizei und die Geschädigte gedrängt habe, seien viel logischer und nachvollziehbarer. Es sei klar davon auszugehen, dass sich der Beschuldigte zu Beginn nicht vorgestellt habe und er direkt zur Freundin gegangen sei. Die Polizisten hätten sofort auf das Da-