Der Beschuldigte habe heute wieder gesagt, dass er sich vor Ort zuerst vorgestellt habe. Wenn man sich das jetzt aber vorstelle: Der Beschuldigte sei im Ausgang gewesen und habe nicht gerade wenig getrunken. Er sei in einem aufgebrachten und angetrunkenen Zustand gewesen, also auch in einem erregten Zustand. Das sei auch nachvollziehbar, weil die Freundin ja nicht jede Nacht Opfer eines Gewaltdelikts werde. Es sei schlicht nicht vorstellbar, dass er sich in dieser Situation und Verfassung zuerst bei der Polizei vorgestellt habe, bevor er zur weinenden Freundin gegangen sei.