Letztlich werde eine Amtshandlung angenommen, die in den Akten gar nicht existiere. Also könne man sie auch nicht hindern. Das Gericht erachte es als erstellt, dass die Befragung der aufgelösten Frau G.________ im Gange gewesen sei aber aufgrund ihres Zustandes mehr Zeit beansprucht habe, als wenn sie nicht in diesem Zustand gewesen wäre. Herr D.________ habe heute gesagt, dass er noch keine Sachinformationen gehabt habe. Er habe sie beruhigen wollen und das sei nicht gelungen, bis die zwei gekommen seien. Wenn der Beschuldigte mit ihr hätte sprechen