7.4 Oberinstanzliche Vorbringen der Parteien 7.4.1 Vorbringen des Beschuldigten bzw. dessen Verteidigung Im Rahmen des oberinstanzlichen Parteivortrages führte die Verteidigung des Beschuldigten aus, dass der Strafbefehl gegen den Beschuldigten ausgestellt worden sei, obwohl die Voraussetzungen von Art. 352 StPO nicht erfüllt gewesen seien. Der Sachverhalt sei nicht eingestanden worden, geschweige denn ausreichend geklärt. Nicht einmal die Belastungspersonen hätten befragt werden können. Die Hauptverhandlung habe dann am 29. Juni 2020 stattgefunden. Dabei habe man erstmals Herrn D.________, Herrn H.________ und Frau G.________ befragt.