Aufgrund der Aussagen der Beschuldigten und der Zeugin kann nach Ansicht des Gerichts auch die Positionierung aller Beteiligten rekonstruiert werden. Demnach hat sich bei der Ankunft der Beschuldigten D.________ ca. eine Armlänge von G.________ entfernt befunden. Die beiden Beschuldigten sind dann hinzugetreten und es hat sich eine Art Kreis gebildet. A.________ begab sich dann zwischen D.________ und G.________, um diese zu umarmen.