Im Ergebnis ist erachtet es das Gericht als erstellt, dass in dem Moment, als die Beschuldigten aus dem Taxi ausgestiegen sind, die Befragung von der weinenden G.________ durch D.________ bereits im Gange war. Ebenfalls als erstellt erachtet das Gericht den Umstand, dass die Befragung der aufgelösten G.________ unter den gegebenen Umständen mehr Zeit beansprucht haben muss, als wenn sie nicht so aufgelöst gewesen wäre. Weiter ist erstellt, dass D.________ gesagt hat: «göht wägg» und A.________ keine Anstalten machte, dieser Aufforderung Folge zu leisten. Aufgrund dessen hat D.__