der erstinstanzlichen Urteilsbegründung): Den glaubhaften Aussagen von C.________ ist zu entnehmen, dass, nachdem D.________ gesagt hatte «göt wägg» A.________ sagte, dass er nicht weggehe und nun seine Freundin tröste. Danach sei A.________ ein weiteres Mal aufgefordert, wegzugehen, 10 bis 15 Sekunden später sei dann der «Mupf» gekommen (pag. 25 Z. 113 f., pag. 29 Z. 353 f.). Bei A.________ handelt es sich um diejenige Person, die mehr Einfluss auf das Geschehen hatte und nahm, als dies bei C.________ der Fall war. Ging es doch um seine Freundin G.________, die angegangen worden war. Der Zielkonflikt zwischen A.___