_ heran, was erneut eine Zurückdrängung mittels Körperkraft und Aufforderungen zur umgehenden Entfernung zur Folge hatte. Mittels der angeforderten Verstärkung konnte die Situation letztlich unter Kontrolle gebracht werden. Durch das Verhalten des Beschuldigten wurden die begonnen polizeilichen Arbeiten, welche zu diesem Zeitpunkt insbesondere in der Informationsbeschaffung bei den Geschädigten zwecks Fahndung nach der Täterschaft bestanden, empfindlich behindert und führten dazu, dass der reibungslose Vollzug der polizeilichen ersten Bestandesaufnahme und Nachsuche nach der Täterschaft erheblich verzögert wurden.