Trotz der erneuten klaren Aufforderung Abstand zu halten, sich zu entfernen und die Polizeiarbeit nicht länger zu behindern, schrien beide Beschuldigten weiter umher und behielten den geringen Abstand zu den Polizisten bei, was dazu führte, dass der Polizist H.________ die beiden Beschuldigten mittels Körperkraft zurückdrängen musste. Der Beschuldigte konnte sich vom Polizisten H.________ losreissen und trat erneut provokativ nahe, gestikulierend und schreiend an Herrn D.________ heran, was erneut eine Zurückdrängung mittels Körperkraft und Aufforderungen zur umgehenden Entfernung zur Folge hatte.