Staatsanwältin F.________ stellte und begründete für die Generalstaatsanwaltschaft anlässlich der Berufungsverhandlung folgende Anträge (pag. 364; pag. 370 f.): I. Es sei festzustellen, dass das erstinstanzliche Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland (Einzelgericht) vom 1. Juli 2020 in Rechtskraft erwachsen ist hinsichtlich 1. des Freispruchs von der Anschuldigung der Beschimpfung;