2. A.________ sei freizusprechen vom Vorwurf der Hinderung einer Amtshandlung, angeblich begangen am 7.10.2018 in E.________, alles gem. Anklageschrift 3. Die nach Ausscheidung verbleibenden Verfahrenskosten 1. Instanz sowie jene der oberen Instanz seien dem Kanton Bern zu auferlegen. 3 4. A.________ sei für die angemessene Ausübung seiner Verteidigungsrechte zu entschädigen, für beide Instanzen und soweit nicht bereits rechtskräftig entschädigt im Zusammenhang mit dem Vorwurf der Beschimpfung.